Cookie-Richtlinie
Informationen zu den auf der Janeway Suite eingesetzten Cookies und Speichertechnologien (§ 25 TDDDG).
1. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Textdateien, die beim Besuch einer Website auf Ihrem Endgerät (Computer, Smartphone, Tablet) gespeichert werden. Sie ermöglichen es, bestimmte Einstellungen und Zustände — wie Ihre Anmeldung oder Ihre Darstellungspräferenzen — über eine Sitzung hinaus zu erhalten. Ähnlich funktionieren sogenannte Local-Storage-Einträge, die technisch keine Cookies im engeren Sinne sind, aber denselben rechtlichen Anforderungen unterliegen.
2. Eingesetzte Cookies und vergleichbare Technologien
Wir setzen Cookies und vergleichbare Speichertechnologien (Local-Storage- und Session-Storage-Einträge) ein. Die nachstehenden Tabellen unterscheiden zwischen der Marketing-Website (janeway.io, janewaylabs.com/janeway) und dem eingeloggten App-Bereich (<app>.janeway.io). Bis auf die einwilligungspflichtigen Analyse-Cookies von Google Analytics (Abschnitt 2.4) handelt es sich ausschließlich um technisch notwendige bzw. Komfort-Einträge; ein werbliches oder verhaltensbasiertes Drittanbieter-Tracking findet nicht statt. Auch für das Partnerprogramm setzen wir kein Wiedererkennungs-/Tracking-Cookie (siehe Abschnitt 4).
2.1 Marketing-Website (janeway.io)
| Cookie / Speichereintrag | Speicherort | Zweck | Typ | Einwilligung erforderlich |
|---|---|---|---|---|
janeway-theme | Cookie (Parent-Domain .janeway.io, ca. 1 Jahr) | Speichert die gewählte Darstellung (Light- oder Dark-Mode) und teilt sie mit den Suite-Apps, damit Ihre Präferenz erhalten bleibt. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
theme | Local Storage | Lokale Spiegelung der Theme-Einstellung, um Darstellungs-Flackern beim Seitenaufbau zu vermeiden. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
cookie-consent | Local Storage | Speichert Ihre Entscheidung über den Einwilligungs-Banner (granted = eingewilligt, denied = abgelehnt), damit dieser nicht bei jedem Besuch erneut erscheint. | Technisch notwendig | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
_ga, _ga_<Property-ID> | Cookies (bis 24 Monate) | Google Analytics 4 — zufällige Kennung zur Wiedererkennung des Browsers für die Reichweitenmessung (Abschnitt 2.4). | Analyse / einwilligungspflichtig | Ja (§ 25 Abs. 1 TDDDG) — wird ohne Ihre Einwilligung nicht gesetzt |
sticky-cta-dismissed | Session Storage | Merkt sich für die Dauer der Sitzung, dass Sie den Kontakt-Schnellzugriff geschlossen haben. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
2.2 Eingeloggter App-Bereich (<app>.janeway.io)
Die folgenden Einträge werden ausschließlich gesetzt, wenn Sie sich in den passwortgeschützten App-Bereich der Suite einloggen — nicht beim bloßen Besuch der Marketing-Website.
| Cookie / Speichereintrag | Speicherort | Zweck | Typ | Einwilligung erforderlich |
|---|---|---|---|---|
janeway-consent-<app> | Session Storage | Komfort-Zwischenspeicher (ca. 1 Stunde), ob Sie den Nutzungsbedingungen der jeweiligen App bereits zugestimmt haben, um eine wiederholte Abfrage in derselben Sitzung zu vermeiden. Die verbindliche Zustimmung selbst wird serverseitig in unserer Datenbank gespeichert; bei diesem Eintrag handelt es sich nicht um ein Cookie. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
Supabase-Auth-Sitzungscookie (sb-…-auth-token, technisch ggf. in mehrere Teil-Cookies aufgeteilt) | Cookie (Session) | Authentifizierungstoken für Ihre angemeldete Sitzung. Ohne dieses Cookie ist eine Nutzung der passwortgeschützten Bereiche nicht möglich. | Technisch notwendig / Session | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
janeway-cookie-notice-dismissed | Local Storage | Speichert die Kenntnisnahme unseres Cookie-Hinweises im App-Bereich, damit dieser nicht bei jedem Aufruf erneut angezeigt wird. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
jw_us_transfer_consent | Cookie (Gerät, 30 Tage) | Speichert auf diesem Gerät Ihre Entscheidung, Anfragen an außereuropäische (US-)KI-Modelle zuzulassen, damit der Einwilligungs-Hinweis nicht bei jeder Auswahl erneut erscheint. Wird nur gesetzt, wenn Sie im Hinweis „30 Tage merken" wählen. Die verbindliche Einwilligung in die Drittlandübermittlung (Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO) wird zusätzlich serverseitig protokolliert. | Technisch notwendig / Komfort | Nein (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
2.3 Partnerprogramm (Affiliate-Tracking)
Für die Affiliate-/Empfehlungs-Zuordnung setzen wir kein Cookie. Der Empfehlungscode wird über die Adresse (?ref=) übergeben, für die Dauer des Besuchs im Sitzungsspeicher (sessionStorage) gehalten (technisch notwendig für den aufgerufenen Registrierungsvorgang, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) und beim Registrieren in ein sichtbares Eingabefeld übernommen. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über den dabei aktiv übermittelten Code (Abschnitt 4).
2.4 Webanalyse: Google Analytics 4 (nur mit Einwilligung)
Auf der Marketing-Website janeway.io setzen wir Google Analytics 4 der Google Ireland Limited (Dublin, Irland; Übermittlung auch an Google LLC, USA) zur Reichweitenmessung ein.
Ohne Ihre Einwilligung passiert nichts: Das Analyse-Script (googletagmanager.com/gtag/js) wird erst nach Ihrer Zustimmung im Einwilligungs-Banner geladen. Vorher wird kein Cookie gesetzt oder ausgelesen und keine Verbindung zu Google aufgebaut. Wählen Sie „Ablehnen", bleibt die Analyse dauerhaft aus.
Erhoben werden dabei: eine zufällige Nutzerkennung (_ga, _ga_<Property-ID>), aufgerufene Seiten und Zeitpunkte, Referrer, technische Browser-/Geräteangaben und eine gekürzte IP-Adresse (IP-Anonymisierung aktiviert). Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 1 TDDDG bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; für die USA-Übermittlung Art. 45 DSGVO (EU-U.S. Data Privacy Framework), ergänzend Art. 46 DSGVO und Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Widerruf jederzeit: Am Ende dieser Seite finden Sie unter „Ihre Einwilligung" den Status Ihrer Entscheidung sowie die Schaltflächen zum Einwilligen und Widerrufen. Nach einem Widerruf werden keine weiteren Daten an Google gesendet und die gesetzten Analyse-Cookies gelöscht. Alternativ können Sie das Browser-Add-on zur Deaktivierung von Google Analytics installieren.
Speicherdauer: Cookies bis zu 24 Monate, Nutzer- und Ereignisdaten in der Property 14 Monate. Mit Google besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Näheres in der Google-Datenschutzerklärung und in unserer Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.18).
3. Rechtsgrundlage
Das Setzen der oben aufgeführten technisch notwendigen Cookies erfolgt auf Grundlage von § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz). Danach ist das Speichern von Informationen im Endgerät des Nutzers oder der Zugriff darauf ohne Einwilligung zulässig, wenn es ausschließlich dem Zweck dient, einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung zu stellen, und ohne diese Cookies ein ordnungsgemäßer Betrieb des Dienstes nicht möglich wäre.
Für die Analyse-Cookies von Google Analytics (Abschnitt 2.4) gilt dagegen § 25 Abs. 1 TDDDG: Sie werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gesetzt. Die zugehörige Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO; die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
Die durch die Cookies ermöglichte Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Sitzungsdaten bei der Authentifizierung) stützt sich ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einem sicheren und benutzerfreundlichen Betrieb der Plattform).
4. Affiliate-Tracking (Partnerprogramm)
Über unser Partnerprogramm können Interessenten unsere Dienste über einen individuellen Empfehlungslink (/r/<code>) aufrufen. Hierfür setzen wir kein Cookie. Der Empfehlungscode wird stattdessen über die Ziel-Adresse (?ref=) übergeben, für die Dauer Ihres Besuchs im Sitzungsspeicher (sessionStorage) Ihres Browsers gehalten und beim Registrieren in ein sichtbares Eingabefeld übernommen. Die Zuordnung einer späteren Registrierung zum werbenden Partner erfolgt ausschließlich über den von Ihnen beim Registrieren aktiv übermittelten Code; ohne übermittelten Code findet keine Zuordnung statt. Der sessionStorage-Eintrag ist technisch notwendig für den von Ihnen aufgerufenen Registrierungsvorgang (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) und endet spätestens mit dem Schließen des Browser-Tabs. Daneben protokollieren wir den Klick serverseitig in einem Klick-Log (billing_affiliate_clicks). Dieses Log speichert keine Klardaten Ihrer IP-Adresse oder Ihres Browsers, sondern gehashte Werte (IP- und User-Agent-Hash, SHA-256-Einweg-Hash; gespeichert wird ausschließlich der Hashwert, nicht die Ausgangsdaten), das angeklickte Ziel (Landing-Pfad), die betreffende App sowie — soweit verfügbar — das Herkunftsland.
Zweck dieser Verarbeitung ist die korrekte Provisionszuordnung gegenüber unseren Vertriebspartnern und der Missbrauchsschutz. Rechtsgrundlage des serverseitigen Klick-Logs ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Abrechnung des Partnerprogramms); da hierfür keine Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, ist § 25 TDDDG insoweit nicht einschlägig. Eine werbliche Profilbildung über Sie erfolgt nicht. Einzelheiten zur Verarbeitung im Partnerprogramm finden Sie in der Datenschutzerklärung (Abschnitte 3.14 und 8) sowie in unserer Affiliate-Vereinbarung (§ 5).
5. Kein werbliches Tracking, kein Profiling
Wir setzen keine werblichen Drittanbieter-Tracking-Cookies ein — auch nicht für das Partnerprogramm (die Affiliate-Zuordnung erfolgt cookie-frei über den beim Registrieren übermittelten Code, siehe Abschnitt 4). Es findet kein verhaltensbasiertes oder werbliches Profiling statt. Die in Abschnitt 2.4 beschriebene Reichweitenmessung mit Google Analytics dient ausschließlich der statistischen Auswertung der Websitenutzung, erfolgt nur nach Ihrer Einwilligung und wird nicht zu Werbezwecken oder zur Profilbildung genutzt. Hiervon unberührt bleibt ferner die rein technische Fehlerdiagnose (Erfassung von Browser-Fehlern zur Stabilitätssicherung), die keiner Werbung oder Profilbildung dient und in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.16) beschrieben ist.
6. Ihre Einwilligung verwalten
Am Ende dieser Seite finden Sie den Bereich „Ihre Einwilligung". Dort sehen Sie, wie Sie sich entschieden haben, und können Ihre Einwilligung in die Webanalyse jederzeit erteilen oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Der Widerruf ist damit ebenso einfach wie die Erteilung. Technisch notwendige Cookies lassen sich nicht abwählen; sie können sie über die Einstellungen Ihres Browsers löschen oder blockieren, wodurch die Website jedoch eingeschränkt nutzbar sein kann.
7. Cookies im Browser verwalten
Sie können Cookies in den Einstellungen Ihres Browsers jederzeit einsehen, verwalten und löschen. Anleitungen finden Sie in der Hilfe-Dokumentation Ihres Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge).
Bitte beachten Sie: Die oben aufgeführten Cookies sind — mit Ausnahme der Analyse-Cookies aus Abschnitt 2.4 — technisch notwendig. Werden sie gelöscht oder blockiert, können wesentliche Funktionen der Janeway Suite — insbesondere die Anmeldung — nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden.
8. Weiterführende Informationen
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Übrigen sowie zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts ist die Janeway.io UG (haftungsbeschränkt), August-Bebel-Straße 16, 16816 Neuruppin, vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Pritzkow.